AG, GmbH, Einzelfirma?

Was gilt es, beim Gründen zu beachten.

AG, GmbH, Einzelfirma?

Was gilt es, beim Gründen zu beachten.

Der Weg in die Selbstständigkeit setzt eine gründliche Vorbereitung voraus, dabei sind ein paar zentrale Fragen zu klären.

Nebst dem Firmennamen, der Finanzierung, den versicherungstechnischen Fragen, etc., sollten Sie sich früh Gedanken um die Rechtsform machen. Welches rechtliche Gerüst ist am besten für Ihre Idee geeignet?

Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Kriterien ab, zum Beispiel: Umgang der Haftung, Startkapital, Unabhängigkeit, Steuerbelastung und Sozialversicherungen.

Die beliebtesten Rechtsformen der KMU in der Schweiz sind die GmbH, die AG und die Einzelfirma.

ÜBERSICHT DER RECHTSFORMEN ZUR FIRMENGRÜNDUNG

Eignung

■ Geeignet für Einmannbetriebe, Kleinunternehmen

Mindestkapital

■ Kein Mindestkapital erforderlich

Anzahl Personen

■ Nur eine Person kann Inhaberin / Inhaber sein

■ Diese Person muss ein Domizil in der Schweiz haben (es besteht allerdings keine Wohnsitzpflicht)

Vorteile

■ Unternehmerische Freiheit

■ Weitgehend kein Einhalten gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen erforderlich

Nachteile

■ Persönliche, unbeschränkte Haftung

■ Es können keine Partner an der Unternehmung beteiligt werden

■ Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung

Eignung

■ Geeignet für kleine und mittelgrosse, personenbezogene Unternehmen

Mindestkapital

■ CHF 20‘000.—

Anzahl Personen

■ Mindestens 1 natürliche oder juristische Person (Gesellschafter)

■ Mindestens ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben

Vorteile

■ Relativ geringes Mindestkapital (CHF 20‘000)

■ Ausschliessliche Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen

■ Beteiligung möglich

Nachteile

■ Publikationspflicht der Stammanteilsverteilung

■ Gründungs- und Verwaltungskosten

■ Doppelbesteuerung

Eignung

■ Geeignet für alle gewinnorientierten Unternehmen

Mindestkapital

■ CHF 100’000; mind. CHF 50’000 müssen liberiert werden, also als Einlage einbezahlt

Anzahl Personen

■ Mindestens 1 natürliche oder juristische Person (Aktionär)

■ Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben und zeichnungsberechtigt sein

Vorteile

■ Anonymität der Aktionäre und Investoren

■ Ausschliessliche Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen

■ Einfache Übertragung der Aktien

Nachteile

■ Hohe Mindestkapitalvorschriften (CHF 100‘000)

■ Gründungs- und Verwaltungskosten

■ Doppelbesteuerung

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