Begleitung und Unterstützung beim Erstellen eines Vorsorgeauftrages
Begleitung und Unterstützung beim Erstellen eines Vorsorgeauftrages
Brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
Ja, denn jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann – ein Thema, nicht nur für Senioren.
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie die individuelle Betreuung nach einem unerwarteten Schicksalsschlag sicherstellen, so dass die beauftragten Personen auch weiterhin in Ihrem Sinne und Interesse für Sie handeln werden. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde), die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden. Der Vorsorgeauftrag wurde mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht eingeführt und ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Vorsorge. Es ist wichtig, Ihren Vorsorgeauftrag rechtssicher und vollständig zu erstellen.
Was beinhaltet der Vorsorgeauftrag?
Der Vorsorgeauftrag wird in drei Vertretungsbereiche eingeteilt: Die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr. Sie können für jeden Bereich eine andere Vertretungsperson bestimmen oder eine Person mit allen drei Bereichen beauftragen.
Personensorge: Die Personensorge betrifft Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Sie umfasst vor allem gesundheitliche Belange und Hilfe im Alltag.
Vermögenssorge: Die Vermögenssorge regelt alle finanziellen Angelegenheiten wie das Bezahlen von Rechnungen, das Verwalten des Vermögens oder das Ausfüllen der Steuererklärung.
Rechtssorge: Die beauftragte Person kann für den Betroffenen Verträge abschliessen oder künden sowie behördliche Angelegenheiten regeln. Mit verbindlichen Weisungen stellen Sie sicher, dass die beauftragten Personen auch weiterhin in Ihrem Sinne und Interesse für Sie handeln werden und alle wichtigen Bereiche Ihres Lebens regeln. Da die Führung eines Vorsorgeauftrages eine langjährige Angelegenheit sein kann, sollten deshalb die Beauftragten bedeutend jünger sein als Sie selbst.
In welcher Form errichtet man einen Vorsorgeauftrag?
Ein Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Die Aufgaben, die der beauftragten Person übertragen werden sollen, müssen klar umschrieben sein. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.
Wo bewahre ich einen Vorsorgeauftrag auf?
Sie können den Hinterlegungsort Ihres Vorsorgeauftrags frei wählen. Wichtig ist vor allem, dass er leicht auffindbar ist. Ein Bankfach oder ein Tresor, wo niemand anders als der Vorsorgeauftraggeber selber Zugriff hat, ist kein geeigneter Hinterlegungsort. Zudem wird die KESB im Fall einer Urteilsunfähigkeit keinen grossen Aufwand betreiben, um einen Vorsorgeauftrag zu suchen. Die KESB prüft jedoch, ob im Register des Zivilstandsamts ein Vorsorgeauftrag gemeldet ist. Es empfiehlt sich daher, einen Ort zu wählen, auf den zugegriffen werden kann und den jeweiligen Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt ins Personenstandsregister eintragen zu lassen.
Wann wird ein Vorsorgeauftrag wirksam?
Der Vorsorgeauftrag ist nicht sofort nach der Erstellung gültig, sondern nur im Fall einer Urteilsunfähigkeit, welche von der KESB festgestellt wurde. Die KESB prüft, ob ein Vorsorgeauftrag vorhanden ist und stellt dessen Wirksamkeit fest. Erst dann, falls die Beauftragten das Mandat annehmen und von der KESB anerkannt sind, tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft. Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, übernimmt die KESB die weiteren erforderlichen Massnahmen.
Jeder sollte einen Vorsorgeauftrag haben
Sie möchten frühzeitig vorsorgen und Ihren Willen persönlich festhalten?
Gerne unterstütze ich Sie bei der Umsetzung.